BMS Steuerberater Maulbronn

Blitzlicht Januar 2024

11. April 2024
Elke Beißwenger

Sehr geehrte Damen und Herren,

Guten Tag,
zum Jahreswechsel stehen wieder einmal eine Menge gesetzlicher Neue-
rungen und Änderungen, formale Änderungen und Erleichterungen an.

Der Jahreswechsel wird aber auch überschattet durch große Herausforde-
rungen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023
zum Bundeshaushalt zieht voraussichtlich nicht absehbare, weitreichende
Konsequenzen auf Förderprogramme und andere geplante Maßnahmen
nach sich. Am 15.12.2023 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz zum
Nachtragshaushalt 2023 gebilligt.

Die Unsicherheit wird noch verschärft durch die Verzögerung der Verhand-
lungen zum Wachstumschancengesetz im Vermittlungsausschuss, die ins
Jahr 2024 verschoben wurden. Viele steuerrechtliche Änderungen wurden
im Rahmen des Wachstumschancengesetzes zwar bereits geplant, aber die
Verhandlungsergebnisse des Vermittlungsausschusses bleiben abzuwarten

Der Bundesrat hat am 15.12.2023 dem Kreditzweitmarktförderungsgesetz
zugestimmt. Mit ihm werden auch Teile des Wachstumschancengesetzes
umgesetzt, u. a. die für die Praxis wichtigen Anpassungen an das MoPeG.

Die umfangreich geplanten Änderungen durch das Wachstumschancenge-
setz werden im Rahmen dieser Informationen nur teilweise angesprochen.

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