Sehr geehrte Damen und Herren,
im Falle des sog. Bondstrippings von im Privatvermögen gehaltenen Bun-
desanleihen sind nach einem Urteil des Finanzgerichts Baden-Württem-
berg bei Veräußerung der Zinsscheine die Anschaffungskosten der Anleihe
(samt Zinsscheinen) auf die Zinsscheine und den Anleihemantel (Stamm-
recht) aufzuteilen.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs können Mieter Aufwen-
dungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
steuermindernd geltend machen, auch wenn sie die Verträge mit den Leis-
tungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.
In einem weiteren Urteil nahm der Bundesfinanzhof Stellung zum Vorlie-
gen eines Steuerstundungsmodells im Zusammenhang mit dem Erwerb
fremdfinanzierter Inhaberschuldverschreibungen.
Außerdem nahm der Bundesfinanzhof dazu Stellung, ob und ggf. ab wann
das bei den Spielern regelmäßig zum Bereich der Hobbyausübung gehö-
rende Online-Pokerspielen “berufsmäßig” ausgeübt wird und ob Online-
Pokergewinne, soweit sie keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb darstellen,
als sonstige Einkünfte zu qualifizieren sind.
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