BMS Steuerberater Maulbronn

Blitzlicht Oktober 2022

25. Oktober 2022
Elke Beißwenger

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Bundesfinanzhof und das Finanzgericht Hamburg haben zur
Einnahmen-Überschuss-Rechnung entschieden. Der Bundesfinanzhof hat zu der
Frage Stellung genommen, ob Überentnahmen bei der Einnahmen-
Überschuss-Rechnung bereits dann vorliegen, wenn die Entnahmen im
Wirtschaftsjahr den Gewinn und die Einlagen übersteigen. Vor dem
Finanzgericht Hamburg wandte sich ein Kläger gegen die Erfassung von
Umsatzsteuer als Betriebseinnahme sowie die Festsetzung von
Verspätungszuschlägen.

Wenn ein Arbeitnehmer über einen längeren Zeitraum die Durchschnitts-
leistung um mehr als 1/3 unterschreitet, kann dies im Einzelfall nach ein-
schlägiger Abmahnung eine verhaltensbedingte ordentliche Kündigung
rechtfertigen. So entschied das Landesarbeitsgericht Köln.

Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie
beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs.
Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert.

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression
verbundenen schleichenden Steuererhöhungen gedämpft werden.
Zudem sollen Familien gezielt steuerlich unterstützt werden.

Darüber hinaus erhalten Sie mit dieser Monatsinformation das
Mandanten-Info Merkblatt „Das Dritte Entlastungspaket und seine Vorgänger“
(Stand 06.09.2022), die eine Übersicht über den derzeitigen Diskussions-
stand enthält.

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oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

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2022_Oktober_Monatsinformation