BMS Steuerberater Maulbronn

Blitzlicht Dezember 2024

20. Januar 2025
Elke Beißwenger

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine
Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine
Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese
vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung
zugrunde zu legen sind.
Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der
Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen
Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.
Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog.
Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht
angerufen.
Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen
Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne
ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu
entscheiden.
Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden
Gesetzgebungsverfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan
absehbar.

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