BMS Steuerberater Maulbronn

Blitzlicht Januar 2025

5. März 2025
Elke Beißwenger

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die
großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am
18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem
Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am
01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt.
Einen Tag nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem
Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.
Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die
Steuerentlastungen bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die
Kindergelderhöhungen.

Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformationen
oder zu anderen Themen? Bitte sprechen Sie uns an.
Wir beraten Sie gerne.

Laden Sie hier die neueste Ausgabe unserer Monatsinformation als PDF herunter:

2025_Januar Blitzlicht