Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2023 wird das Arbeiten im Homeoffice steuerlich attraktiver. Das über-
arbeitete Jahressteuergesetz 2022 sieht noch einmal einige Verbesserun-
gen bei der Homeoffice-Pauschale und beim häuslichen Arbeitszimmer
vor. Grund genug, auf diese Verbesserungen ab 01.01.2023 einen genauen
Blick zu werfen.
Fragestellungen zum häuslichen Arbeitszimmer bleiben weiterhin ein dau-
erhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen
Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund gesundheitlicher
Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Ar-
beitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen kann.
Auch Studierende und Fachschüler erhalten eine einmalige Energiepreis-
pauschale i. H. von 200 Euro. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass
die Berechtigten am 01.12.2022 an einer Hochschule in Deutschland im-
matrikuliert bzw. an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Seit dem 01.01.2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft
getreten. Durch das Gesetz werden private Verkäufe an das Finanzamt
gemeldet. Jedem, der über entsprechende Plattformen handelt, sollte
bewusst sein, dass über die Meldepflichten ein noch genauerer Abgleich mit
den erklärten Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung möglich ist.
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