Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof entschied, dass Verlustverrechnungsbeschränkungen bei
Termingeschäften und Kapitaleinkünften verfassungswidrig sind. Die Regelung stelle eine
doppelte Ungleichbehandlung der Steuerzahler dar, die mit dem Gleichheitsgebot nach
dem Grundgesetz nicht vereinbar sei.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied entgegen der Auffassung der
Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen für eine Verabschiedungsveranstaltung eines
Arbeitnehmers insgesamt als Arbeitslohn zu behandeln sind, wenn sie die Freigrenze von
110 Euro pro Teilnehmer überschreiten.
Der Bundesfinanzhof hat kürzlich geklärt, ob der Pauschalsteuersatz von 25 % auf solche
Veranstaltungen angewendet werden darf, die zwar gesellschaftlichen Charakter haben,
aber nicht allen Betriebsangehörigen offensteht.
Der Bundesfinanzminister hatte es angekündigt, aber das Zweite Jahressteuergesetz 2024
kam überraschend. Es soll sich der vielfältigen Herausforderungen annehmen, die mit den
im Jahressteuergesetz 2024 enthaltenen Maßnahmen noch nicht bewältigt werden können
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